Schadensersatz- und Haftungsrecht

 

Die Durchsetzung und die Abwehr von Schadensersatzansprüchen zählt zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir setzen für Sie nicht nur Schadensersatzansprüche aus Verträgen oder aus Unfällen durch, wir führen auch für öffentliche Stellen Regressverfahren durch.

Zudem wehren wir sowohl für Versicherer als auch für Privatpersonen und juristischen Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts gegen diese erhobene Ansprüche ab.

Insbesondere sind wir in folgenden Bereichen tätig:

  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüche aus Vertrag
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Unfallereignissen
  • Durchsetzung von Regressansprüchen (z.B. übergegangene Ansprüche nach §§ 116, 119 SGB X bzw. § 86 VVG)
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Transportschäden und Ansprüchen aus der Betriebs- und Privathaftpflicht